13.03.2019

Wiedereinführung der Meisterpflicht


Bayerisches Handwerk begrüßt Bundesratsbeschluss

Der FSH Bayern begrüßt zusammen mit dem Bayerische Handwerkstag (BHT) den Beschluss des Bundesrats, sich auf Antrag des Freistaats Bayern für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Handwerksberufen einzusetzen. „Die Entscheidung des Bundesrats ist absolut richtig. Im Zuge der Handwerksnovelle 2004 wurde in 53 Handwerksberufen die Meisterpflicht abgeschafft. Mit der Wiedereinführung würde der Verbraucherschutz gestärkt, die Ausbildungsleistung gesichert und das Unternehmertum im Handwerk unterstützt“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Mit der Entscheidung des Bundesrats ergehe ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, gesetzgeberisch tätig zu werden, so der BHT-Präsident weiter. Für den Schreiner wurde die Meisterpflicht aufgrund der Gefahrgeneigtheit und der Ausbildungsleistung des Gewerks zwar im Rahmen der damaligen Änderung der Handwerksrolle beibehalten. Dennoch unterstützt der FSH Bayern ausdrücklich die Initiative anderer Handwerke, ebenfalls wieder den Meistervorbehalt einzuführen. Denn gerade das Beispiel des Fliesenlegers hat deutlich gezeigt, welche dramatischen Auswirkungen ein Verzicht auf den Meisterbrief insbesondere für die qualifizierte Ausbildung nach sich zieht. „Die Politik hat inzwischen eingesehen, dass damals ein gravierender Fehler gemacht wurde und es ist mehr als überfällig, dass dieser nun korrigiert wird“, so Konrad Steininger, Präsident des FSH Bayern. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht würde dabei nicht nur die betroffenen Handwerke, sondern auch die Bedeutung des Meisterbriefs insgesamt deutlich stärken.
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